Was ist ein Vertrag?
Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei Personen besteht. Dabei wird die zeitlich früher abgegebene Willenserklärung Antrag (§ 145 BGB) bzw. Angebot oder Offerte genannt und die später darauf folgende Willenserklärung Annahme (§§ 146 ff. BGB). Dieser kann mündlich und auch schriftlich erfolgen. Vereinbarungen sind als rechtskräftige Verpflichtungen anzusehen, die, im Falle eines Vertragsbruches, rechtlich belangt werden können. Das bedeutet, dass es zu einem Gerichtsprozess kommen kann, falls keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird bezüglich der Kompensation des Vertragsbruchs. Ein Vertrag ist geschlossen, sobald die (schriftliche) Einwilligung gegeben wurde.
Wer darf einen Vertrag schließen?
Verträge dürfen nur von geschäftsfähigen Personen geschlossen werden. Im Falle von Fachschaften ist das ausschließlich nur der AStA Vorstand, da dieser die Haftung der Fachschaften übernimmt. Im privatrechtlichen Raum sind volljährige (ab dem 18. Lebensjahr) Personen im Normalfall unbeschränkt geschäftsfähig . Die beschränkte Geschäftsfähigkeit wird ab dem vollendeten 7. Lebensjahr erhalten (§ 106 BGB).
Was beinhaltet ein Vertrag?
- die Vertragspartner:innen
- die Willenserklärungen der Vertragspartner:innen
- den Kaufgegenstand und Kaufpreis / die Dienstleistung
- der zeitliche Rahmen (Wirksamkeit)
- die Unterschriften der Vertragspartner:innen
Als Fachschaft einen Vertrag abschließen
Fachschaften gelten nicht als geschäftsfähige Personen, wodurch ausschließlich nur der AStA Vorstand Verträge für Fachschaften schließen darf! Das betrifft Kooperationsverträge, Mietverträge und auch Kaufverträge. Der AStA Vorstand verhandelt nicht, sondern unterschreibt lediglich die Verträge. Das heißt die Fachschaften handeln die Konditionen aus mit den Vertragspartner:innen und sorgen dafür, dass der Vertrag eingehalten wird.
Verträge müssen korrekt adressiert sein. Das sieht wie folgt aus:
Allgemeiner Studierendenausschuss der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Fachschaft [XYZ]
Universitätsstraße 1,
40225 Düsseldorf
Deutschland
Die Unterschrift für Verträge benötigen eine gewisse Zeit. Oftmals drängen Vertragspartner:innen dazu, dass am gleichen Tag noch unterschrieben werden soll. In diesem Fall soll NIEMALS von einer Privatperson der Fachschaft unterschrieben werden, da sie ansonsten privat im Falle eines Vertragsbruches haften müsste. Meldet euch beim Fachschaftenreferat und wir rufen für euch die Vertragspartner:innen an.