Leitfaden Rücktritt aus der Fachschaft(-sarbeit)

Es gibt zwei verschiedene Arten von Rücktritten:

  • Austritt aus dem Fachschaftsrat
  • Rücktritt von einem Posten aus dem Fachschaftsrat

Normalerweise endet regulär die Fachschaftsarbeit nach einer Amtsperiode oder nach der Konstituierung eines neuen Rates. Wichtig dabei ist, dass alle aktuellen Unterlagen & Informationen an die neuen Mitglieder weitergegeben werden. Siehe dazu den Leitfaden zur Fachschaftsarbeit.

Es gibt auch Gründe warum ein Ratsmitglied frühzeitig aus der Fachschaft ausscheidet, wenn:

  • das Ratsmitglied exmatrikuliert ist.
  • nicht dem Studiengang der Fachschaft angehört.
  • das Ratsmitglied verstirbt.
  • das Ratsmitglied seinen Rücktritt der Sitzungskoordination schriftlich mitteilt.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Ratsmitglied von seinem Posten ausscheidet durch:

  • Exmatrikulation
  • Rücktritt, der der Sitzungskoordination schriftlich mitgeteilt wurde.
  • Tod
  • Beschluss der Vollversammlung
  • Beschluss des Fachschaftsrates

Im folgenden Leitfaden werden beide Rücktritte ausführlich beschrieben und was dazu beachtet werden muss.

Rücktritt aus dem Fachschaftsrat / Posten

Wenn ein Ratsmitglied zurücktritt, kann ein Mitglied von der Wahlperiode nachrücken, wenn es Nachrückplätze gibt. Das nachrückende Ratsmitglied muss in das Konstituierungsprotokoll mit aufgenommen werden.

Für den Rücktritt muss folgendes Dokument ausgefüllt werden:

Im Dokument wird der obere Bereich von der zurücktretenden Person ausgefüllt werden. Unter „Uni-Mail“ ist die private Uni-Mailadresse gemeint und nicht die der Fachschaft.

Bei einem vollständigen Rücktritt, trittst du auch aus deinen gewählten Posten zurück. Diese können aus dem Konstituierungsprotokoll entnommen werden.

Ein Sonderfall bietet die Fachschaft Medizin, dass es neben des Fachschaftsrates (FSR) auch noch die Fachschaftsvertretung (FSV) gibt. Für alle anderen Fachschaften ist die FSV nicht relevant.

Wenn es von der zurücktretenden Person ausgefüllt wurde, wird das Dokument an die Sitzungskoordination weitergeleitet. Diese überprüft, ob es eine nachrückende Person gibt und setzt im Falle eines Rücktrittes eines Postens für die kommende Fachschaftssitzung oder Vollversammlung den TOP „Wahl Posten [z.B. Finanzen]“ auf die Tagesordnung zur Nachwahl.

Danach wird das Konstituierungsprotokoll geändert (Vermerk des Rücktrittes & Neubesetzung des Postens reicht! Es braucht KEIN neues Konstiprotokoll.)

Im Anschluss wird das Dokument des Rücktrittes und das geänderte Konstituierungsprotokoll an das Fachschaftenreferates gesendet.

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