Leitfaden Fachschaftswahlen

Jede Fachschaft wählt mindestens einmal im Jahr in der Vorlesungszeit den neuen Rat der Fachschaft. Aufstellen lassen können sich alle Studierende, die der Fachschaft zugehörig sind, bisher keinem anderen Fachschaftsrat angehören und bei der Wahldurchführung nicht beteiligt sind.

Als Vorlage dient die vom Studierendenparlament beschlossene Wahlordnung, die auf der aktuellen Homepage des Studierendenparlaments für alle öffentlich zugänglich ist: https://sphhu.de/rechtliche-grundlagen/ Mindestens der Wahlausschuss sollte sich die Paragraphen zur den Fachschaftswahlen einmal durchlesen!

Eine Wahl benötigt viel Vorlaufzeit, da unterschiedliche Institutionen daran beteiligt sind. Dieser Leitfaden soll die Arbeit erleichtern und es ist notwendig, dass die Punkte alle abgearbeitet wurden, da ansonsten eine Wahl anfechtbar ist!

Alle Unterlagen für die Wahl findet ihr unter: DOWNLOADS

Aufgaben des aktuellen Fachschaftsrates
  • Auf einer öffentlichen Sitzung den Wahlausschuss und die Wahltermine beschließen, außerdem Budget für Briefwahl, Papier/Druck und ggf. Verpflegung des Wahlausschusses und der Wahlhelfenden während der Wahl
  • Mit dem Wahlausschuss den Termin der Wahl-Vollversammlung absprechen und diese organisieren (Raumbuchung, Einladung)
  • Die Wahlbekanntmachung und alle weiteren Veröffentlichungen des Wahlausschusses auf allen Medien teilen, also Schwarzes Brett, Website, Newsletter und Social-Media-Kanäle wie Instagram, Twitter/X, Discord etc.
  • Die Wahl-VV durchführen (wie jede andere VV auch)
  • Ggf. allen Kandidierenden die Möglichkeit zur Vorstellung auf Social Media geben
  • Bei der Einarbeitung des neuen Fachschaftsrats helfen, Passwörter & Konten übertragen
Aufgaben des Wahlausschusses
  • Besteht aus mindestens drei Studierenden und wählt eine Wahlleitung
  • Erstellen der Wahlbekanntmachung (inkl. Wahl-Vollversammlungstermin und -ort in Absprache mit dem FSR)
  • Beantragung des Wahlverzeichnisses (über das FS-Ref, muss vom 14. bis zum 7. Tag vor der Wahl im AStA ausliegen)
  • Annahme und Überprüfung von Wahlvorschlägen
  • Erstellung der Stimmzettel
  • Organisation der Wahl (Veranstaltungsanmeldung beim FS-Ref, keine Urne im Fachschaftsraum)
  • Auszählung der Wahl und Ergebnisbekanntgabe
  • Einladung zur Konstituierenden Sitzung

Ablauf einer Wahl

Als Wahlausschuss kommt man nicht drum herum sich die Wahlordnung einmal intensiv anzuschauen. Allerdings soll dieser Leitfaden zumindest einen zeitlichen Ablauf bieten, sodass die Wahl auch erfolgreich und ohne Probleme stattfinden kann.

Step 1: Wer möchte wählen und wann?

Bevor es zur tatsächlichen Gründung eines Wahlausschusses kommt, ist es wichtig zu wissen, wer überhaupt wählen möchte und vor allem wann. Bei den offiziellen Ankündigung sollte bereits alles geklärt werden. Es ist ideal, wenn man realistisch mindestens 2 Monate einplant. Wenn also im Monat Juni gewählt werden soll, laufen ab April die Vorbereitungen. Dabei sollten schon konkret die Wahltermine genannt werden und Wahlhelfende gesucht werden.

Also: 2 Monate vor der Wahl bereits Wahltermine nennen!

Step 2: Wahlausschuss beschließen

Wenn genügend Studierende im Wahlausschuss sind und es auch ausreichend Wahlhelfende gibt, kann der Fachschaftsrat nun endgültig den Wahlausschuss auf ihrer Sitzung beschließen.

Also: Mindestens 1 1/2 Monate vor der Wahl!

Step 3: Anmeldung der Wahl bei den Institutionen

Der beschlossene Wahlausschuss füllt eine Veranstaltungsanmeldung mit den bereits geplanten (aber noch nicht veröffentlichten) Wahl-Orten aus mit Anmerkungen wie eine Stellwand, Tische und Stühle und sendet diese dem Fachschaftenreferat zu. Zusätzlich wird beim Fachschaftenreferat das Wahlverzeichnis beantragt. Wenn keine Wahl-Urne vorhanden ist, wird auch diese beim Fachschaftenreferat für die genannten Termine angefragt.

Am besten mehr als 1 Monat vor der Wahl-VV, da Veranstaltungsanmeldungen 4 Wochen vor dem Termin ausgefüllt werden müssen und ein Wahl-Verzeichnis auch seine Zeit benötigt.

Step 4: Veröffentlichung

Wenn der Wahl-Ort bestätigt wurde, beschließt der Fachschaftsrat den Termin für die Wahl-Vollversammlung die Wahl-Termine. Die Wahl-VV muss mindestens 2 Wochen im voraus angekündigt worden sein, darf aber auch 4 oder mehr Wochen im voraus bereits angekündigt werden! Achtet darauf, dass die Wahl-VV nur 8-14 Tage vor dem ersten Wahltag liegen darf! Zusätzlich beschließt der Fachschaftsrat ein Budget für die Briefwahl und den Druck der Wahlzettel. Erfahrungsgemäß reichen dort 100-150€.

Am besten 3-4 Wochen vor der Wahl-VV

Step 5: Aufgaben des Wahlausschusses

Das Wahlverzeichnis wird vom 14.-7. Tag vor dem ersten Wahltag durch den Wahlausschuss ausgelegt. Die Kandidaturen werden vom Wahlausschuss entgegen genommen: Entweder per Mail und/oder beim Punkt Kandidaturen auf der Wahl-VV.

Nach der Wahl-VV sollten die Wahlzettel zügig innerhalb der nächsten 1-2 Tage gedruckt werden, da ggf. die Briefwahlunterlagen verschickt werden müssen. Dabei werden die Kandidieren per Zufall nummeriert. Zusätzlich sollte 6 Tage vor der Wahl das Wahlverzeichnis wieder abgeholt werden.

Step 6: Die Wahl

1 1/2 Stunden vor der Wahl sollten die Vorbereitungen laufen. Das bedeutet das Wahllokal entsprechend aufbauen, Wahlverzeichnis, Wahlurne und evtl. Stellwand abholen. Am Stand müssen zu jeder Zeit mindestens 2 Personen anwesend sein.

Der Wahlausschuss bringt die Urne und die Wahlzettel und versiegelt am Ende des Tages die Wahlurne wieder. Diese wird beim AStA Sekretariat oder beim Fachschaftenreferat gelagert und beim nächsten Wahl-Termin wieder abgeholt.

Aufgabe des Wahlausschusses und der Wahlhelfenden ist es die Studierenden zu überprüfen und auf dem Wahlverzeichnis abzuhaken. Dafür wird der Studierendenausweis und ein offizieller Lichtbildausweis benötigt (z.B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein). Zusätzlich wird dokumentiert wie viele Studierende am Tag gewählt haben und die Pausenzeiten an der Urne, wenn gewechselt wird oder eine Abwesenheit herrscht.

Step 7: Auszählung und Veröffentlichung

Unmittelbar nach dem letzten Tag der Wahl findet die öffentliche Auszählung durch den Wahlausschuss statt. Diese ermittelt die Stimmen. Aufgereiht wird danach, wer die höchste positive Differenz hat. Eine negative Differenz führt dazu, dass die Person nicht in den Rat gewählt wurde. Bei weniger Plätzen als Kandidaturen, können Personen nachrücken, wenn ein neu gewähltes Mitglied zurück getreten ist.

Anschließend wird das Ergebnis durch den Wahlausschuss veröffentlicht. Der Fachschaftsrat ist dazu verpflichtet das Ergebnis unverzüglich auf seinen gängigen Social Media Kanälen zu veröffentlichen.

Innerhalb von 10 Tagen kann Einspruch gegen die Wahl erhoben werden. Der Einspruch kann über die Wahlleitung oder an das Fachschaftenreferat erfolgen.

Step 8: Konstituierung des neuen Fachschaftsrates

Der Wahlausschuss lädt innerhalb 14 Werktagen nach der Veröffentlichung des Wahlergebnisses den neu gewählten Rat zur Konstituierung ein.

Bei der Konstituierung übernimmt der Wahlausschuss die Sitzungsleitung bis eine Sitzungsleitung vom neu gewählten Fachschaftsrates gewählt wurde. Das Konstituierungsprotokoll wird anschließend vollständig dem Fachschaftenreferat zugesendet.

Wenn ihr alles befolgt habt, dann herzlichen Glückwunsch zum neu gewählten Rat! Bitte zeigt eurem Wahlausschuss ewige Dankbarkeit für ihren Einsatz und unterstützt andere Fachschaften bei ihren Wahlen. Nur so ist es allen Fachschaften auch möglich zu wählen.

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