Antrag auf Reisekostenerstattung
Bei BuFaTa Reisekosten findet nur eine Kostenerstattung statt, wenn diverse Punkte erfüllt sind:
a) Es muss im Vorfeld im Fachschaftenreferat ein Ausdruck einer Bahnverbindung zweiter Klasse für maximal vier Personen für Hin- und Rückreise eingereicht und geprüft werden. Dies muss im mindestens drei Wochen vor Fahrtantritt geschehen, sonst kann die Erstattung nicht vorgenommen werden.
b) Eine Reisekostenerstattung findet nur für BuFaTas (Bundesfachschaftentagungen) oder vergleichbare Veranstaltung statt. Spricht mit uns im Vorfeld über potenzielle vergleichbare Veranstaltungen.
c) Der Veranstaltungsort der BuFaTa liegt außerhalb NRWs.
d) Das Kontigent des Fachbereichs ist noch nicht ausgereizt. Pro Haushaltsjahr kann nur eine Erstattung für maximal zwei Reisekostenanträge pro studierbaren Grundstudiengang erstattet werden.
e) Ihr erhaltet eine Teilnahmebescheinigung von der veranstaltenden Fachschaft.
f) Ihr hebt Belege, Quittungen und Rechnung eure Reisekosten auf.
g) Alle BuFaTas, die außerhalb Deutschlands liegen, müssen mit dem Fachschaftenreferat besprochen werden.
h) Es soll ausschließlich das Angebot der Deutschen Bahn genutzt werden. Andere Anbieter müssen frühzeitig (mind. 2 Monate vor Fahrt) mit dem Fachschaftenreferat UND dem Finanzreferat besprochen werden.
i) Sollte die Buchungszeit knapp werden, da die BuFaTa sehr kurzfristig
Nachfolgend der Wortlaut des FSVK-Beschlusses vom 03.07.18:
Jeder Fachschaft werden bis zu zweimal pro Haushaltsjahr pro studierbaren Grundstudiengang, Staatsexamen oder Bachelor, nur in Sonderfällen auch Master, Reisekosten, die durch die Teilnahme an einer Bundesfachschaftentagung oder einer vergleichbaren Veranstaltung entstehen, in Höhe von maximal 4 Personen (möglichst quotiert) erstattet. Es werden maxi-mal anteilige Reisekosten in der Höhe erstattet, wie sie durch Nutzung der öffentlichen Ver-kehrsmittel (Deutsche Bahn, 2. Klasse) ab dem Hauptbahnhof Düsseldorf entstehen würden. Reisekosten werden nur für Ziele außerhalb des Geltungsbereichs des Semestertickets erstattet.
Ebenso können die Teilnahmebeiträge von bis zu 4 Personen pro Bundesfachschaftentagung erstattet werden.
Bei der Anreise werden Busse und Bahnen präferiert, eine Erstattung bei Nutzung eines PKWs ist möglich. Die Erstattung einer Flugreise ist innerhalb Deutschlands nur Voran-kündigung möglich, wenn eine ernsthafte Zeitersparnis vom mindestens 50%, einschließlich 90 Minuten Wartepauschale, im Vergleich zu einer Bus- und Bahnreise nachweisbar ist.
Sollte im Krankheitsfall eine Fahrt nicht angetreten werden, kann eine Erstattung nur mit Nachweis eines ärztlichen Attests erfolgen.
Das Fachschaftenreferat hat zu prüfen, ob die Fachschaften sich frühestmöglich, spätestens 3 Wochen vor Fahrtantritt, um die günstigste effiziente Form der Beförderung bemüht haben. Die Richtlinien über Nachweise und Prüfung hierzu werden von der FSVK erlassen. Die Höhe der zu erstattenden Fahrtkosten wird durch eine schriftliche Empfehlung des Fachschaftenreferats an das Finanzreferat weitergeleitet.